Arbeitskräfteüberlassung verständlich erklärt

In unserer täglichen Arbeit als Personaldienstleister begegnen uns vielfältige Fragen zum Thema Arbeitskräfteüberlassung. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, das Thema aus Sicht aller Beteiligten näher zu beleuchten. In unseren HCC Insights klären wir Definitionen, zeigen die wesentlichen Unterschiede zu anderen Beschäftigungsmodellen und räumen mit falschen Annahmen auf.

Arbeitskräfteüberlassung bzw. Personalbereitstellung – eine Definition

Arbeitskräfteüberlassung, auch Personalbereitstellung genannt, ist ein flexibles Beschäftigungsmodell. Ein Personaldienstleister (der Überlasser) entsendet Mitarbeiter: innen (die überlassenen Arbeitskräfte) an ein anderes Unternehmen (den Beschäftiger oder Beschäftigerbetrieb).

Der Überlasser ist für die gesamte Dauer der Überlassung der rechtliche Arbeitgeber. Die überlassenen bzw. bereitgestellten Mitarbeiter:innen haben also einen direkten Angestelltenvertrag mit dem Überlasser. Zusätzlich erhalten die Mitarbeiter:innen eine Überlassungsmitteilung mit allen Details zu ihrer Tätigkeit im Beschäftigerbetrieb (Genaue Tätigkeit, Gehalt, Beginn, Ende, etc.).

Der Beschäftiger und der Überlasser schließen ihrerseits einen Vertrag, der die Bedingungen der Überlassung regelt. Zwischen dem Beschäftigerbetrieb und einer überlassenen Arbeitskraft gibt es keinen Vertrag.

HCC Team: Gespräch

Das heißt im Klartext: Wenn Sie z.B. über die HealthCareConsulting Group im Rahmen der Überlassung eingestellt werden, sind wir Ihr rechtlicher Arbeitgeber.

Wir kümmern uns um Ihre HR-Belange, Zeitaufzeichnungen, Abrechnungen und monatlichen Gehaltszahlungen. Gleichzeitig sind Sie operativ ein vollwertiges Teammitglied im Betrieb Ihres Beschäftigers (z.B. einem Pharmaunternehmen). Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile – dafür sorgt auch das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz.

Die rechtliche Grundlage: Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG)

In Österreich bildet das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) die Grundlage für die Arbeitskräfteüberlassung. Dieses Gesetz regelt die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien und stellt sicher, dass überlassene Arbeitnehmer:innen nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare Mitarbeiter:innen, die im Beschäftigerbetrieb direkt angestellt sind. Das Gleichstellungsprinzip ist ein zentraler Bestandteil des AÜG und dient dem Schutz der überlassenen Arbeitnehmer:innen.

Die Überlassung, ein Prinzip mit vielen Namen: Personalleasing, Leiharbeit, Zeitarbeit

Die Begriffe Personalleasing, Leiharbeit und Zeitarbeit werden häufig synonym verwendet. Hinzu kommen weitere Begriffe vor allem bei internationalen Unternehmen wie z.B. Contractor, Third Party Work Force, Third Party Field Force. Unabhängig von der Begrifflichkeit ist das Grundprinzip immer Arbeitskräfteüberlassung und die rechtliche Basis das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG).

Arbeitskräfteüberlassung statt Direktanstellung: warum stellen Firmen extern und nicht intern an?

Im Gegensatz zur Direktanstellung bei einem Arbeitgeber besteht bei der Arbeitskräfteüberlassung wie oben beschrieben ein Dreiecksverhältnis: Der Arbeitsvertrag wird zwischen einzelnen Arbeitnehmer:innen und dem Überlasser geschlossen; der Beschäftiger (z.B. das Pharmaunternehmen) ist der Einsatzbetrieb.

4 Gründe, warum Arbeitskräfteüberlassung sinnvoll ist:

  1. Fehlender Headcount: In vielen Fällen gibt es aus unternehmensinternen Gründen keine Freigabe, um bestimmte Positionen (Headcounts) zu besetzen und direkt im Unternehmen anzustellen. Durch die Arbeitskräfteüberlassung können Unternehmen dennoch den notwendigen Personalbedarf decken und kompetente Bewerber:innen ins Team holen.
  1. Pilotprojekte: In manchen Fällen nutzen Unternehmen Arbeitskräfteüberlassung, um zu testen, ob z.B. eine bestimmte Vertriebsstrategie sinnvoll ist. Diese Flexibilität durch Arbeitskräfteüberlassung ermöglicht es den Unternehmen, neue Konzepte auszuprobieren und schnell auf die Ergebnisse zu reagieren.
  1. Administrative Entlastung: Professionelle Überlasser übernehmen viele administrative Aufgaben wie Lohnverrechnung, Personalverwaltung und Ausstattungsservice und können damit den Beschäftiger entlasten.
  1. Keine Niederlassung in Österreich: Internationale Unternehmen, die keine eigene Niederlassung in Österreich haben, können über die Arbeitskräfteüberlassung Mitarbeiter:innen nach österreichischem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht anstellen. Das steigert die Attraktivität der Position und das Unternehmen kann seine Geschäftstätigkeit in Österreich ausweiten, ohne sofort eine eigene Niederlassung gründen zu müssen. Einige unserer Kunden aus Deutschland und der Schweiz sind mit diesem Modell seit vielen Jahren langfristig erfolgreich.

Mythos Kostenvorteile und Befristung

Es ist wichtig zu betonen, dass Arbeitskräfteüberlassung für Unternehmen nicht unbedingt billiger ist. Gerade in der Healthcare-Branche stellen Überlasser qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung und übernehmen zahlreiche administrative und rechtliche Pflichten. Lohn- und Preisdumping hat hier keinen Platz. Außerdem ist Arbeitskräfteüberlassung nicht automatisch mit einem befristeten Arbeitsverhältnis verbunden. In den meisten Fällen sind die überlassenen Arbeitskräfte langfristig in den Unternehmen tätig. Häufig kommt es nach einer bestimmten Zeit auch zu einer Übernahme durch den Beschäftigerbetrieb und aus der Überlassung wird eine Direktanstellung.

Fazit

Die Arbeitskräfteüberlassung bietet sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer:innen in der Pharma- und Gesundheitsbranche zahlreiche Vorteile. Sie ermöglicht eine flexible Personalplanung, Zugang zu spezialisierten Fachkräften bzw. spannende Positionen und administrative Entlastung. Es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und die Praxis der Arbeitnehmerüberlassung von weit verbreiteten Missverständnissen zu befreien. So kann das Modell sein volles Potenzial entfalten und allen Beteiligten gerecht werden.

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